Lankau und Collegen
Siegel

Notariat

Der Notar ist der Träger eines öffentlichen Amtes, in dessen Erfüllung er in erster Linie die Beurkundung von Rechtsvorgängen vornimmt. Er ist verpflichtet, seine Tätigkeiten unparteiisch, also ohne Bevorzugung des einen oder anderen Vertragspartners, durchzuführen.

Zu den beurkundungspflichtigen Vorgängen gehören insbesondere:

  • Grundstückskaufverträge
  • Gesellschaftsgründungen (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft)
  • Eheverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • notarielle Testamente
  • Erbscheinsanträge
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen

Hiermit verbunden ist die umfassende vorbereitende Beratung durch den Notar, das Erstellen von Entwürfen und die Vertragsabwicklung nach Abschluss der Beurkundung.

Auf Grund der vielen verschiedenen Formen des heutigen Zusammenlebens und der medizinischen Möglichkeiten werden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten immer wichtiger.

Zur Vorsorge für den Fall einer schweren Krankheit ist daher der Abschluss einer Patientenverfügung mit Betreuungs- und Vorsorgevollmacht möglich. Durch eine solche Vollmacht können Sie schon heute bestimmen, wer für Sie die Betreuung übernehmen soll, wenn Sie krankheits- oder altersbedingt nicht mehr in der Lage sein sollten, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Auch können Sie mit einer Patientenverfügung verhindern, dass lebens- oder leidensverlängernde Maßnahmen getroffen werden, wenn Sie beispielsweise im Koma liegen oder das letzte Stadium einer unheilbaren Krankheit erreicht haben.

Wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen gerne, auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung die für die Beteiligten beste Lösung zu finden.

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