Lankau und Collegen
Anwaltschaft

Anwaltschaft

Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit liegen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Immissionenschutzrecht, Beamtenrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Abgabenrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Kommunalrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat Herr Rechtsanwalt und Notar Lankau langjährige Erfahrung auf diesen Gebieten.

Einen besonders entwickelten Schwerpunkt bearbeiten wir im verwaltungsakzessorischen Strafrecht, also in allen Strafrechtsproblemen, die sich aus verwaltungsrechtlichen Zusammenhängen ergeben, z.B. Korruption, Untreue, Unterschlagung, Betrug, Umweltstrafrecht usw..

Im Zivilrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in den Bereichen, in denen ziviles und öffentliches Recht ineinandergreifen, so im privaten Baurecht, Architektenrecht oder Vergaberecht. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie auf allen relevanten Gebieten des Wirtschaftsrechts. Insbesondere sind wir dabei für Fragen des allgemeinen Vertragsrechts, Arbeits- und Gesellschaftsrechts, aber auch des Miet-und Nachbarrechts tätig. Frau Rechtsanwältin Czibulinski hat als Fachanwältin für Verkehrsrecht eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich und vertritt und berät Sie gerne in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Zu unseren Mandanten zählen neben Privatpersonen und gewerblichen Unternehmen auch kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Verbände.

Unsere Anwälte absolvieren jährlich ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm zur Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse und tauschen sich in entsprechenden Arbeitskreisen mit Collegen der Fachanwaltschaft aus.

Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein Erstberatungsgespräch oder weitere Beratung und Vertretung!

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